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HÄUFIGE FRAGEN UND ANTWORTEN

FAQ

Auf dieser Seite finden Sie die häufigsten Fragen mit passenden Antworten dazu.  

#1 Was deckt eine Gebäudeversicherung ab?

 

Eine Gebäudversicherung deckt all die Schäden ab, die an der versicherten Immobilie durch Feuer, Leitungswasser sowie Sturm/Hagel entstehen. Wichtig: Ausschließlich das GEBÄUDE ist gegen diese Schäden versichert (also etwa Wände, Decken, Türen…), nicht versichert sind dagegen Hausrat, Inventar, Möbel, die Einbauküche… Diese Dinge wären von einer Hausratversicherung abgedeckt.

#2 Wofür und für wen ist eine Hausratversicherung empfehlenswert?

 

Die Hausratversicherung ist elementarer Bestandteil einer persönlichen Absicherung des Eigentümers oder Mieters einer Wohnung. Wird durch einen Brand oder einen Wasserschaden nicht nur das Gebäude, sondern auch das Inventar in Mitleidenschaft gezogen, dann werden diese Schäden (Möbel, Teppiche, Vorhänge, elektrische Geräte…) von der Hausratversicherung ausgeglichen. Die Regulierung von Schäden am Gebäude wird dagegen von der Gebäudeversicherung übernommen.

#3 Für wen ist eine Glasversicherung empfehlenswert?

 

Eine Glasversicherung ist wirklich nur für Gebäude empfehlenswert, die überdurchschnittlich viel Glas verbaut haben, womöglich in sehr wertvoller Qualität. Für den normalen Glasanteil eines Gebäudes (Fenster, (Glas-)türen, etc.) lohnt sich meist eine eigene Glasversicherung nicht. Man sollte sich gut anschauen, ob das Verhältnis Versicherungsprämie und zu erwartende Versicherungsleistung im Verhältnis zueinander stehen.

#4 Wer braucht eine Elementarversicherung?

 

Eine Elementarversicherung ist dann sinnvoll, wenn man als Eigentümer Schäden durch Überschwemmungen, Lawinen, Erdrutsche oder ähnliches befürchtet. Damit hängt die Frage, ob sie sinnvoll sein kann, von der Lage des Gebäudes ab. Liegt es etwa nah an einem Fluss? Dann richtet sich allerdings auch die Prämie für eine solche Versicherung nach der Gefahrenlage. Holen Sie sich also ein konkretes Angebot für die Lage Ihres Objektes in Bezug auf befürchtete Schäden ein und wägen Sie ab, ob Versicherungsprämie und Versicherungsleistung im Schadensfall in einem vernünftigen Verhältnis zueinander stehen.

#5 Wodurch werden Beitragsanpassungen bei Gebäudeversicherungen ausgelöst?

 

Das kann drei Gründe haben:

– wenn der Schadensverlauf des Gesamtbestandes einer Versicherung gewisse Grenzen überschreitet, wird die Versicherung flächendeckend die Beiträge ALLER Versicherungen anheben

– eine zweite Ursache kann die Schadensentwicklung des einzelnen Objektes sein. Häufen sich z.B. die Leitungswasserschäden, dann wird in den Folgejahren der Beitrag der Versicherung erhöht.

– ein dritter Grund können gestiegende Baukosten sein. Muss die Gebäudeversicherung infolge eines Totalschadens das Gebäude wieder neu erstellen, sind in der Regel die Neubaukosten gestiegen und entsprechend steigt der Versicherungswert. Dann muss auch der Beitrag für die Gebäudeversicherung angehoben werden

#6 Hilfe, ich habe einen Wasserschaden – was tun?

 

In Ihrer Wohnung tritt Wasser aus? Es steht Wasser am Boden oder es tropft von der Decke? Dann gilt es als erstes, die Herkunft des Wassers zu ermitteln. Ist das nicht schnell zu ermitteln, sollte zunächst der Wasserhaupthahn des Gebäudes abgedreht werden – der befindet sich meist im Keller an einer Außenwand zur Straße hin. Manche Gebäude verfügen auch über Strangabsperrungen, mit denen das Wasser eines bestimmten Strangs abgesperrt werden kann, damit nicht das ganze Haus ohne Wasser verbleibt. Danach setzen Sie sich mit der Hausveraltung in Verbindung, die dann für die Behbung des Schadens sorgen sollte.

#7 Eigentümerwechsel im Laufe des Jahres – an wen geht im Folgejahr die Jahresabrechnung??

 

Grundsätzlich gilt: Die Hausverwaltung muss immer mit dem Eigentümer über das gesamte Vorjahr abrechnen, der im Augenblick der Beschlussfassung über die Jahresabrechnung Eigentümer ist. Haben Sie ihre Wohnung also beispielsweise erst im Oktober gekauft, und die Jahresabrechnung des gesamten Jahres wird im Folgejahr auf der Eigentümerversammlung beschlossen, dann sind Sie auch Schuldner dieser Rechnung. Die guten Hausverwaltungen liefern aber Ihnen und dem Voreigentümer aufgeteilte Jahresabrechnungen (zeitanteilig oder verbrauchsanteilig), damit Sie untereinander Ihre Kosten trennen und abrechnen können, wie im Kaufvertrag vereinbart.

 

#8 Legionellenalarm – ab wann darf nicht mehr geduscht werden?

Alle drei Jahre gilt die Verpflichtung zur Wasseruntersuchung auf Legionellen. Bei Unbedenklichkeit bleibt es bei diesem Rhythmus, die Ergebnisse werden in der Regel im Haus von der Hausverwaltung ausgehängt. Kommt es zu erhöhten Legionellenwerten, wird auch das kommuniziert: – ab 100 kbE (koloniebildende Einheiten) pro 100 ml Wasser besteht Handlungsbedarf: die Anlage im Haus muss verbessert werden, weitere Maßnahmen können sinnvoll sein – ab 10.000 kbE wird vom Gesundheitsheitamt sofort ein Duschverbot erlassen, damit die Bewohner vor der Aufnahme von Legionellen über die Aerosole (also das feine Sprühwasser) geschützt werden.