Contecta startet Video-Blog „WissensVorsprung“

Mit kurzen, eingängigen Erklärvideos will die Augsburger Hausverwaltung ab sofort Wohnungseigentümer, Verwaltungsbeiräte und Interessierte über wichtige Neuigkeiten informieren. In diesem Beitrag finden Sie alle Kurzvideos, die bisher erschienen sind.

Exklusiv hatte Thomas Hüttl zusammen mit den Fachanwälten Mario Gabrielli und Katharina Modawell darüber bereits Ende Mai in einem Webinar die Beiräte der Wohnanlagen informiert, die ihre Verwaltung der Contecta übergeben haben. Nun veröffentlicht die Contecta daraus einzelne Themen komprimiert in Kurzvideos. Zu finden sind diese Videos ab sofort alle gesammt im YouTube-Kanal der Contecta. Interessierte werden über Instagram, Facebook oder das Kundenportal der Contecta jeweils vorab informiert. Folgen Sie uns und abonnieren Sie jetzt unseren YouTube-Kanal. Nachfolgend können Sie die Videos auch direkt von hier aus anschauen.

Thomas Hüttl und Rechtsanwalt Mario Gabrielli erklären, was genau das WEMoG ist. Das neue „Wohnungseigentumsgesetz“ ist seit Dezember 2020 in Kraft und bringt Veränderungen für Wohnungseientümer mit sich. Als Immobilienbesitzer oder Verwaltungsbeirat finden Sie hier kurz und verständlich erklärt, was diese Gesetzesnovelle mit sich bringt.

In dieser Folge erklärt Thomas Hüttl, wie die Contecta mit den neuen Ladungsfristen für Eigentümerversammlungen umgeht. Rechtsanwältin Katharina Modawell von der Kanzlei Gabrielli & Collegen aus Königsbrunn klärt auf über Form und Fristen der ETV-Einladung nach dem neuen Wohnungseigentumsgesetz.
In dieser Folge geht es darum, was sich für Wohnungseigentümer zum Thema Stimmrechtsvollmacht bei der Eigentümerversammlung mit dem neuen Wohnungseigentumsgesetz geändert hat.

Thomas Hüttl erklärt hier, unter welchen Bedingungen Beschlüsse auch ohne eine Eigentümerversammlung gefasst werden können und was sich in dieser Frage durch das neue Wohnungseigentumsgesetz verändert hat.

Mit dem neuen Wohnungseigentumsgesetz haben sich die Bedingungen für die Beschlussfähigkeit einer Eigentümerversammlung von Immobilienbesitzern geändert. Thomas Hüttl erklärt, was neu ist und was Sie als Wohnungseigentümer jetzt unbedingt beachten sollten.

Was ist, wenn in der Gemeinschaftsordnung der eigenen Eigentümergemeinschaft andere Regelungen getroffen wurden, als es das neue Wohnungseigentumsgesetzt nun festlegt? Thomas Hüttl von der Augsburger Hausverwaltung Contecta klärt auf, welche Regelungen wann und für wen greifen. Die Rechtsanwälte Mario Gabrielli und Katharina Modawell erläutern die aktuelle Rechtslage für Immobilienbesitzer.


Ein Umlaufbeschluss ist nach dem neuen Wohnungseigentumsgesetz unter bestimmten Voraussetzungen jetzt einfacher möglich. Was genau sich mit dem neuen WEMoG geändert hat, erklären Thomas Hüttl von der Augsburger Hausverwaltung Contecta Immobilienverwaltung und die Rechtsanwälte Mario Gabrielli und Katharina Modawell.

Was hat sich mit dem WEMOoG, dem neuen Wohnungseigentumsgesetz seit Dezember 2020 geändert, wenn es um das Protokoll der Eigentümersammlung geht? Das erklärt Thomas Hüttl, der Geschäftsführer der Augsburger Hausverwaltung Contecta Immobilienverwaltung zusammen mit den Anwäten Mario Gabrielli und Katharina Modawell.


Das neue Wohnungseigentumsgesetz regelt auch die Befugnisse des Verwalters neu – sowohl im Außen, wie auch im Innenverhältnis. Thomas Hüttl von der Contecta Immobilienverwaltung und die Rechtsanwälte Mario Gabrielli und Katharina Modawell erklären, was sich für Wohnungseigentümer seit dem 01.12.2020 geändert hat.

Seit dem 01.12.2020 ist es für Eigentümergemeinschaften sehr viel leichter, ihren Hausverwalter von seinen Aufgaben zu entbinden. Was sich durch die neuen Vorgaben des Wohnungseigentumsgestz geändert hat und unter welchen Umständen nun eine Hausverwaltung abberufen werden kann, erklären Thomas Hüttl von der Contecta Immobilienverwaltung in Augsburg und Rechtsanwalt Mario Gabrielli.


Das neue Wohnungseigentumsgesetz hat einige wichtige Änderungen für den Verwaltervertrag gebracht – Thomas Hüttl von der Contecta Hausverwaltung in Augsburg und Rechtsanwalt Mario Gabrielli erklären, was für die Vertragsgestaltung und dessen Laufzeiten nun gilt. Macht eine „Probezeit“ für den Verwalter Sinn? Wie lang sollte eine Erstbestellung mindestens sein? In diesem Video machen die beiden Experten transparent, wonach sich Wohnungseigentümer richten sollten.

Ist es möglich, eine Eigentümerversammlung online durchzuführen? Das neue Wohnungseigentumsgesetz legt die Rahmenbedingungen fest, unter denen das möglich ist. Thomas Hüttl von der Contecta Immobilienverwaltung in Augsburg und Rechtsanwalt Mario Gabrielli erklären, was jetzt geht und was nicht.

Wussten Sie, dass der Verwaltungsbeirat einer Wohnungseigentumsgemeinschaft nicht mehr mit mindestens drei Mitgliedern besetzt sein muss? Auch an den Aufgaben der Verwaltungsbeiräte hat sich mit dem neuen Wohnungseigentumsgesetz einiges geändert – erfahren Sie mehr darüber in diesem Videobeitrag von Thomas Hüttl von der Contecta Immobilienverwaltung in Augsburg und den Rechtsanwälten Mario Gabrielli und Katharina Modawell.

Angeblich sind sogenannte „Bauliche Veränderungen“ in einer Wohnanlage mit dem neuen Wohnungseigentumsgesetz nun leichter umzusetzen, manche sprechen auch von „Bauliche Veränderungen easy“… Ob dem wirklich so ist und was sich für die Beschlussfassung seit Dezember 2020 geändert hat, erklären Thomas Hüttl von der Contecta Hausverwaltung in Augsburg und die Fachanwälte Mario Gabrielli und Katharina Modawell. Ach übrigens: Wussten Sie, dass auch Ihre Mieter nun ein gewisses Mitspracherecht bei baulichen Veränderungen haben? Worauf sich das bezieht, erfahren Sie ebenfalls in diesem Video.

Das neue Wohnungseigentumsgesetz bringt auch Änderungen für den Wirtschaftsplan von Eigentümergemeinschaften mit sich. Was sich ändert, erklärt Thomas Hüttl, Geschäftsführer der Augsburger Hausverwaltung Contecta.

Thomas Hüttl von der Hausverwaltung Contecta erklärt, was sich mit dem neuen WEG geändert hat, wenn es um die Änderung der Kostentragung geht.

Auch die Jahresabrechnung sieht nach dem neuen WEG etwas anders aus als früher. Was sich geändert hat, erklärt Contecta-Geschäftsführer Thomas Hüttl in dieser Folge unserer Serie „WissensVorsprung“ für Verwaltungsbeiräte.